Öffnungszeiten: Mo – Do 07:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00, Fr 07:00 – 12:00 office@kk-klempner.at
Wir sind spezialisiert auf die Wartung und Reparatur von Gasgeräten aller Marken. Wenn Ihr Gerät eine Störung aufweist, kontaktieren Sie uns umgehend. Unsere umfangreiche Erfahrung und unser Fachwissen ermöglichen es uns, Probleme effizient und fachgerecht zu beheben. Sollte eine Reparatur nicht mehr rentabel sein, stehen Ihnen unsere geschulten Mitarbeiter gerne zur Verfügung, um Sie kostenlos über mögliche Neuanschaffungen zu beraten. Unser Ziel ist es, Ihnen stets die beste Lösung zu bieten, damit Ihre Gasgeräte sicher und zuverlässig funktionieren.
Energieeffizienz ist entscheidend bei Neubauten und Sanierungen. Unsere Experten bieten die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse. Lassen Sie sich von uns beraten.
Um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, sollten Sie Ihr Gasgerät regelmäßig warten lassen. Durch diese Wartung lassen sich größere Defekte und Ausfälle vermeiden. Zudem wird die Energieeffizienz gesteigert und die Lebensdauer Ihres Geräts verlängert.
Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit einer Wartungsvereinbarung an. Mit dieser profitieren Sie von den exklusiven Vorteilen einer regelmäßigen Wartung und gründlichen Reinigung Ihres Gasgeräts. Durch die Wartungsvereinbarung sorgen wir dafür, dass Ihr Gerät stets optimal funktioniert und seine Lebensdauer verlängert wird. Zudem übernehmen wir die Verantwortung, Sie rechtzeitig zu informieren, sobald die nächste Wartung fällig ist, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Die Sicherheitstechnische Prüfung G71 der Gasanlagen ist alle 12 Jahr – bei Flüssiggas alle 6 Jahre verflüchtigt durch zu führen und darf nicht mit dem Gasgeräte Service verwechselt werden.
Die GK10/GK71 Überprüfung beinhaltet die Dichtheitsprüfung der Gasinneninstallationsgeräte.
Auch die Überprüfung ist unabhängig vom Gasgeräteservice (Wartung) durchzuführen.
Gasanlagen mit einer Nennwäremeleistung bis zu 15kw sind alle 3 Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits und Umweltschutzvorschriften zu überprüfen. Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15kw und weniger als 50kw müssen alle 2Jahre überprüft werden. Bei einer Nennwärmeleistung mehr als 50kw ist eine jährliche Überpfügung erforderlich.